Schulinterne Weiterbildung: Holkurse und Initiativkurse
Unterstützen Sie die Professionalisierung Ihrer Lehrpersonen und gestalten Sie schulspezifische Entwicklungsprojekte. Mit Holkursen holen Sie bewährte Weiterbildungen an Ihre Schule, mit Initiativkursen entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam massgeschneiderte Angebote.
Möchten Sie als Rektorin oder Rektor, als Schulleiterin oder Schulleiter die kontinuierliche Professionalisierung Ihres Teams fördern und die Schulentwicklung gezielt voranbringen? Wir unterstützen wir Sie bei der Planung, Durchführung und Evaluation von Weiterbildungsveranstaltungen.
Holkurse
Holkurse sind fertig konzipierte Angebote mit definierten Zielen, Inhalten und Kursleitungen. In Absprache mit uns bestimmen Sie den Zeitpunkt und den Durchführungsort. Neben diesen fixen Angeboten können Sie auch jeden anderen beliebigen Kurs aus unserem aktuellen Weiterbildungsprogramm an Ihre Schule holen. Die Kursleitung wird mit Ihnen im Vorfeld den Inhalt besprechen und auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
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Vorgehen & Gesuch
- Wählen Sie ein Angebot aus unserem aktuellen Weiterbildungsprogramm – bestehende Holkurse oder weitere Kurse.
- Bestimmen Sie eine Person für die administrative Leitung des Kurses.
- Kontaktieren Sie die Kursleitung, um Inhalte, Ziele, Termine, Kursort und Teilnehmendenzahl zu besprechen.
- Reichen Sie das Gesuch bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn bei der Abteilung Weiterbildung & Dienstleistungen (W+D) der PH Schwyz ein.
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Wichtige Hinweise
Kursplanung
- Die Administration und Organisation liegen in der Verantwortung der antragstellenden Person oder Institution. Dazu gehören die Absprachen mit der Kursleitung, die Organisation der Räume und Infrastruktur, die Präsenzerfassung, die Evaluation und die Teilnahmebestätigungen.
- Das Gesuch um die Kostenbeteiligung inklusive der Kursbeschreibung (Ziele, Inhalte, Arbeitsweise und Grundlagenliteratur) muss bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn eingereicht werden. Nachträglich eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
- Die Mindestanzahl der Teilnehmenden liegt in der Regel bei 12, sie wird jedoch bei jedem Gesuch individuell festgelegt. Als Teilnehmende gelten Schulleitungen und Lehrpersonen.
- Der Kurs muss in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden (Ausnahmen müssen vom Schulträger bewilligt werden).
Kursleitungsvertrag
- Die Abteilung W+D stellt der Kursleitung den Vertrag und die Abrechnungsformulare zu.
- Materialkosten gehen zu Lasten des Schulträgers.
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Finanzierung
Schwyzer Volksschulen
- Die PH Schwyz übernimmt in der Regel das Honorar und die Spesen der Kursleitung. Bei kleinen Kursgruppen kann eine Beteiligung der Schule erforderlich sein.
- Sekundarstufe II: Es gelten die Tarife gemäss Leistungsauftrag der PH Schwyz.
Partner:innen der PH Schwyz
- Es gelten die vereinbarten Tarife gemäss bestehender Vereinbarung
Weitere Schulen & Institutionen
- Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot.
Materialkosten und Spesen der Teilnehmenden gehen immer zu Lasten des Schulträgers oder der teilnehmenden Lehrpersonen. Die Auszahlung des Kursleitungshonorars erfolgt nach Einreichung der Präsenzliste.
Initiativkurse
Sie wünschen eine individuelle Weiterbildung, die genau auf Ihre Schulentwicklungsprozesse und die Bedürfnisse Ihres Teams abgestimmt ist? Dann planen Sie gemeinsam mit uns einen Initiativkurs. Unsere Fachpersonen beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Konzeption.
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Kriterien
Damit für einen Initiativkurs eine finanzielle Unterstützung möglich ist, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Expliziter Bezug zum Berufsauftrag
- Ausgewiesene Qualifikation der Kursleitung (in der Regel sind das Dozierende von Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen)
- Zielorientierung und didaktisch-methodischer Aufbau
- Wissenschaftsbezug
Nicht anerkannt werden:- Kursinhalte, die bereits mit dem Kursprogramm der PH Schwyz abgedeckt werden
- Angebote ohne expliziten Zusammenhang mit der Umsetzung des Lehrplans
- Kurse, die primär der persönlichen Freizeitgestaltung oder einem Hobby dienen
- Angebote im Bereich der Pädagogik und Psychologie, die im Widerspruch zu anerkannten wissenschaftlichen Positionen stehen (z.B. Esoterik-Kurse)
- Kurse, die weniger als drei Stunden dauern
- Nachträglich eingereichte Gesuche
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Vorgehen & Gesuch
- Bestimmen Sie eine Person für die administrative Leitung des Kurses.
- Entwickeln Sie ein Konzept – wir unterstützen Sie dabei!
- Reichen Sie das Gesuch bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn bei der Abteilung Weiterbildung & Dienstleistungen (W+D) der PH Schwyz ein.
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Wichtige Hinweise
- Die Administration und Organisation liegen in der Verantwortung der antragstellenden Person oder Institution. Dazu gehören die Absprachen mit der Kursleitung, die Organisation der Räume und Infrastruktur, die Präsenzerfassung, die Evaluation und die Teilnahmebestätigungen.
- Das Gesuch um die Kostenbeteiligung inklusive der Kursbeschreibung (Ziele, Inhalte, Arbeitsweise und Grundlagenliteratur) muss bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn eingereicht werden. Nachträglich eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
- Die Mindestanzahl der Teilnehmenden liegt in der Regel bei 12, sie wird jedoch bei jedem Gesuch individuell festgelegt. Als Teilnehmende gelten Schulleitungen und Lehrpersonen.
- Der Kurs muss in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden (Ausnahmen müssen vom Schulträger bewilligt werden).
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Finzanzierung
Wenn Ihr Gesuch anerkannt wird, berechnen wir den finanziellen Beitrag oder stellen die Kursleitung (Dozierende oder Mitarbeitende der PH Schwyz) direkt über uns an.
Schwyzer Volksschulen
- Die PH Schwyz beteiligt sich am Honorar und den Spesen der Kursleitung. Bei kleinen Kursgruppen reduziert sich unser Beitrag.
- Sekundarstufe II: Es gelten die Tarife gemäss Leistungsauftrag der PH Schwyz.
Partner:innen der PH Schwyz
- Es gelten die Tarife gemäss der jeweiligen Vereinbarung.
Weitere Schulen & Institutionen
- Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot.
Der zugesprochene Beitrag kann nach Kursabschluss, spätestens aber bis Ende November des Kursjahres, durch den Schulträger in Rechnung gestellt werden. Für die Auszahlung benötigen wir eine Kopie der Rechnung der Kursleitung sowie die Präsenzliste.Materialkosten und Spesen der Kursteilnehmenden gehen immer zu Lasten des Schulträgers oder der Lehrpersonen.